Hallo,

ich habe mich für einen Fernlehrgang angemeldet, bei dem ich meinen Realschulabschluss nachmachen möchte. Natürlich bin ich in Schleßwig-Holstein noch bis zum 18. Lebensjahr Schulpflichtig. Der Berufsschule habe ich bereits mitgeteilt, das ich diesen über den weg nachmache. Nun bekomme ich (da in Deutschland ja kein Beamter was hinbekommt) einen Brief das ich auf die Schule muss, da ich dort aber einen Staatlich anerkannten Abschluss nachmache, entfällt das doch? Es ist doch dämlich wenn ich den Abschluss zwei mal gleichzeitig erhalte..