Hallo,
ich habe einen Mietvertrag abgeschlossen, welcher bis zum 31.12.21 gilt. Auf Nachfrage, wie es mit dem Auszug abläuft, wurde mir gesagt, dass ich schon am 30.12.21 ausziehen muss, da der Vermieter an Silvester nicht arbeitet.
Deshalb meine Frage: Habe ich nicht das Recht bis 31.12.21 in der Wohnung zu bleiben? Silvester ist meines Wissens kein Feiertag, weshalb ich ehrlich gesagt nicht einsehe, eher auszuziehen, zumal das mit der Arbeit auch nicht möglich ist.
Vielen Dank schonmal für die Antworten