Guten Abend!

Ich habe folgendes Anliegen:

Ich habe jetzt längere Zeit ALG 2 bezogen. Nun besuche ich seit August eine Schule, welche BAFöG gefördert ist. Während der Antragsstellung auf BAFöG lief das ALG2 weiter.

Nun kam letzten Monat die Bewilligung.

Diese habe ich natürlich direkt an das Jobcenter weitergeleitet. Die fordern nun das Geld des besagten Monats zurück. Zählt ja als Einkommen.

Meine Frage:

Was ist mit den anderen Monaten (insgesamt 4), in welchen ich SGB2 Leistungen bezogen habe, und nun auch eine Nachzahlung des BAFöG Amtes erhalten habe. Kann das Jobcenter die gesamten gezahlten Leistungen für diese Monate nun auch zurück fordern?

Vielen Dank für eure Antworten im Voraus.