Moin,

Ich bin aktuell volljährig und in einer Ausbildung. Nun steht der Blockunterricht an und mein Ausbilder meinte das ich nach der Schule noch zu Hause Home-Office machen müsste, da die Hinfahrt von der Schule zum Betrieb ca 1 Stunden dauert (60km) und die restliche Arbeitszeit sich dahin gehend nicht Rentiert. Nun ist es so das sonst keiner der volljährigen die ich kenne während des Blockunterrichts noch arbeiten mussten (Auch im Bezug auf Home-Office). Da 2020 einige Anpassungen im Bezug des Berufsbildungsgesetz stattfanden wollte ich wissen ob ich diesen Absatz richtig interpretiert habe?

In Berufsschulwochen mit einem planmäßigen Blockunterricht von mindestens 25 Stunden (an mindestens fünf Tagen) muss der Auszubildende, unter Anrechnung der durchschnittlichen wöchentlichen Ausbildungszeit, freigestellt werden

Ist damit auszugehen daß während des Blockunterrichts in meinem Fall (über 25 Std in 5 Tagen) der Arbeitgeber von mir nicht fordern kann noch nachträglich Home-Office zu betreiben? Anmerkung: Es besteht aktuell keine Dringlichkeit die meine Anwesenheit oder Unterbesetzung der Abteilung.