Ich habe Anfang Dezember 2013 einen Golf 4 Variant bei einem Händler in Hannover gekauft (BJ 2003, 180tkm, TÜV neu, "große Inspektion" gemacht). Seitdem knapp 8.000km gefahren!

Nun, nach etwa einem Monat fiel mir das sehr schwammige Fahrverhalten auf. Ich ging zur Werkstatt meines Vertrauens und diese stellten fest, dass die Radlager soweit verschlissen waren, dass dies mehr als bedenklich war (bzgl. Fahrsicherheit etc.).

Ich habe den Händler heute kontaktiert und dieser sagte mir, dass dies nicht sein Problem sei, da er den Wagen vor dem Verkauf durch den TÜV gebracht hat.

Ich frage mich nur, da das kaputte Radlager auch beim Kauf schon vorhanden war (Sommerreifen nur 500km gefahren und trotzdem schief abgelaufen!), wer sich nun darum kümmern muss .. der Händler oder die DEKRA?

Mit freundlichen Grüßen, Florian!