Hi, wie die Fragen oben schon sagt geht es um das Erklagen eines Zeugnisses. Es liegt ein Verstoß des Paragraph §618 des BGB`s , Freiheitsverletzung, Verletzung der Freiheit innerhalb von privaten geschlossenen Räumen, Triggern von Traumaerlebnissen, Erpressung, Verletzung des DSGVO und Lärmbelästigung vor. Einschränkung in der Entwicklung / Entfaltung der Persönlichkeit ist ebenfalls mit dabei und Befangeheit.
Ist es möglich durch den erlittenen seelischen und körperlichen Schaden, das Zeugnis oden den garantierten Erhalt anzuklagen. So gut wie jeder Straftat spiegelte sich auch in der Ausbildung (Schule, Praxisort) wieder.
Vielleicht gibt iiiiirgend wen ?!