Falsches Datum in der Kündigung damit unwirksam?
Hallo, folgendes ist passiert: Ich habe während der Probezeit die Kündigung bekommen. Jedoch steht ein falsches Austellungsdatum darin, statt Mai 18 = April 18 und die Kündigung ist zum 21.04.2017 ausgestellt. Der AV wurde jedoch zum 01.03.2018 geschlossen.
Ist die Kündigung damit unwirksam???
Danke für eure Antworten!
Arbeit,
Kündigung,
Recht,
Arbeitsrecht