Ein Patenschaftsberechtigungsschein bekommt man beim evangelischen Gemeindeamt bzw. katholischen Pfarramt . Wenn man umgezogen ist muss man bei der Gemeinde wo man konfimiert / zu Kommunion gegangen und gefirmt ist , eine entsprechende Bescheinigung beantragen und dann bekommt man bei dem evanglischen Gemeindeamt / beim katholischen Pfarramt in dem jeweiligen Wohnort einen Patenschaftsberechtigungsschein

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Bei einer katholischen Taufe müssen die Taufpaten getauft und gefirmt sein . Bei einer evangelischen Taufe müssen die Taufpaten getauft und konfimiert sein.Wenn ein evangelischer Taufpate nicht konfimiert ist kann er beim zuständigen Pfarrer eine Schulung duchlaufen und ist dann einem konfimiertem Paten gleichgestellt und kann dann die Patenschaft übernehmen .

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