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Antwort
Im Grundsatz gibt der Hersteller eine Vmax für die jeweilige Bahn bzw. Fahrzeug an, welche die Höchstgeschwindigkeit der Bahn auf technischen Grundlagen theoretisch definiert.
Jedoch ist es in der Praxis so, dass sich Straßenbahnen an die jeweiligen Geschwindigkeitsbeschränkungen auf den Straßen halten muss, sofern diese nicht gesondert vom Verkehrsgeschehen und die vorgeschriebene Geschwindigkeit gesondert geschildert sind. Zudem hat der Gesetzgeber auch für bestimmte Situationen Höchstgeschwindigkeiten abgesehen von der Beschilderung und des Verkehrsgeschehens separat definiert, zum Beispiel: Straßenbahnen dürfen bei einer Vorbeifahrt an einer Haltestelle, ohne Halt maximal 40 km/h fahren.