Die Versicherung des Vermieters bzw. Wohnungsgesellschaft hat die Stromkosten nur zu ca. 2/3 ersetzt mit dem Hinweis, dass die Versicherung selbst einen entsprechenden Grundpreis pro Kilowattstunde zugrunde legt.

Ist das rechtens? Wo kann man sich hinwenden, um entsprechende Infos, Urteile etc. hierzu zu bekommen, um dagegen vorzugehen, falls die Aussage der Versicherung zweifelhaft ist?

Vielen Dank