mein Vater ist im Juni 2019 verstorben. Dort bin ich als 1/2 Erbe mit meiner Mutter klar unter dem Freibetrag von 400´ verblieben. Jetzt ist meine Mutter verstorben, ich bin Alleinerbe. Es müßte eigentlich auch jetzt reichen, unter der Grenze zu bleiben. Es geht haupsächlich um eine ETW, von der ich zunächst 1/4 erbte und jetzt die restlichen 3/4.

Meine Fragen: Fließen in den zweiten Todesfall irgendwie noch Beträge des ersten Todesfalles mit ein (Art Gesamtschau) oder werden sie strikt getrennt voneinander betrachtet?

Falls ich über den Freibetrag komme, wird dann nur der Betrag über der Grenze besteuert oder alles?

Herzlichen Dank für Eure Unterstützung!