Ich habe vor 2 Monaten einen Gebrauchtwagen gekauft,der leider bei der ersten Fahrt erhebliche Mängel aufwies. Das Fahrzeug nahm kein Gas mehr an und es gab diverse Fehlermeldungen in der Bordelektronik. Schließlich bin gerade ich auf der Autobahn stehen geblieben und musste eine Werkstatt aufsuchen, die mir dann detailliert das Problem des Fahrzeug beschrieb. Der Hänler hat das Auto dann zur Nachbesserung erhalten,ich musste allerdings 1 Woche auf den Termin warten. Nach wiederum 2 Tagen erhielt ich das Fahrzeug zurück und es stellte sich der gleiche Fehler wieder ein. Nun warte ich auf einen neuen Werkstatttermin ,würde aber gerne wissen, ob selbst eine Werkstatt auswählen kann und dies dann über die Garantieversicherung abrechnen kann,denn ich habe ehrlich gesagt das Vertrauen zum Händler und seiner Werststt verloren.