Hi :), Und zwar möchten wir eine UG als Minderjährige gründen. Im Internet teilen sich dazu die Meinungen, denn oft heißt es, dass man als Minderjähriger kein Geschäftsführer einer UG sein kann, da nur unbeschränkt geschäftsfähige Personen eine solche Gesellschaft gründen können (§6 GmbH). Allerdings heißt es in §112 BGB, dass man durch die Erlaubnis eines gesetzlichen Vertreters und des Familiengerichts diese unbeschränkte Geschäftsfähigkeit auch vorher erhalten kann. Kennt sich da jemand aus, bzw kann mir weiterhelfen?