Gemäß aktueller Rechtsprechung sind auch die notwendigen Wegezeiten zwischen Berufsschule und Arbeitsstätte auf die Arbeitszeit eines Auszubildenden anzurechnen.

Welche Wegezeiten sind notwendig bzw. angemessen?

Die Situation: Die Berufsschule unseres volljährigen Azubis ist 3,6 km von unserem Betrieb entfernt. Laut Routenplaner kommt man beim Verkehrsmittelvergleich zu folgenden Ergebnissen: Er würde mit dem Auto 9 Minuten, mit dem Fahrrad 13 Minuten und zu Fuß 44 Minuten benötigen.

Da er kein Auto hat, benutzt er jedoch den Bus und kommt erst knapp eine Dreiviertelstunde nach Unterrichtsende bei uns an. Der Bus kommt lt. Fahrplan immer 13 Minuten nach Unterrichtsende. Zur Bushaltestelle benötigt er zu Fuß ca. 5 Minuten.

Mein Chef meint, er könne ja auch mit dem Fahrrad fahren, und will daher als Wegezeit nur 20 Minuten anrechnen. Ist das rechtens?

Ich muss dabei erwähnen, dass unser Azubi einen ziemlich behäbigen Gang hat (man kann ihm sprichwörtlich beim Gehen die Schuhe besohlen, ist aber sonst ein lieber Kerl).

Zum Betrieb: Einzelhandel mit 10 Beschäftigten, kein Betriebsrat, Chef ist geschäftsführender Gesellschafter

Ich bin für jede qualifizierte Antwort dankbar.