Kann der neue Arbeitgeber wirklich eine Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III verlagen?
Hallo!
Ich befinde mich grade im Wechsel von meinem alten zu meinem neuen Arbeitgeber und habe mich deswegen über die benötigen Einstellungsunterlagen schlau gemacht. Dabei habe ich Folgendes finden können:
"Zu den Arbeitspapieren, die der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer bei Vertragschluss verlangen kann, gehören:
- Lohnsteuerkarte
- Sozialversicherungsausweis
- Kindergeldbescheinigung
- Bescheinigung über den im laufenden Kalenderjahr bereits gewährten oder abgegoltenen Urlaub (Urlaubsbescheinigung)
- Unterlagen für vermögenswirksame Leistungen
- vom früheren Arbeitgeber bei Ende des Arbeitsverhältnisses nach § 312 SGB III auszustellende Arbeitsbescheinigung
- Arbeits- oder Abschlusszeugnis"
(gelesen auf der Seite von IHK Frankfurt-Main)
Ist es wirklich dem neuen Arbeitgeber erlaubt, solch detaillierte Angaben über den vorigen Arbeitgeber zu verlangen???
Ich konnte dazu leider nicht wirklich was finden...
Vielen Dank! :)
Beruf,
Arbeitsbescheinigung