Hallo!

Ich befinde mich grade im Wechsel von meinem alten zu meinem neuen Arbeitgeber und habe mich deswegen über die benötigen Einstellungsunterlagen schlau gemacht. Dabei habe ich Folgendes finden können:

"Zu den Arbeitspapieren, die der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer bei Vertragschluss verlangen kann, gehören:

  • Lohnsteuerkarte
  • Sozialversicherungsausweis
  • Kindergeldbescheinigung
  • Bescheinigung über den im laufenden Kalenderjahr bereits gewährten oder abgegoltenen Urlaub (Urlaubsbescheinigung)
  • Unterlagen für vermögenswirksame Leistungen
  • vom früheren Arbeitgeber bei Ende des Arbeitsverhältnisses nach § 312 SGB III auszustellende Arbeitsbescheinigung
  • Arbeits- oder Abschlusszeugnis"

(gelesen auf der Seite von IHK Frankfurt-Main)

Ist es wirklich dem neuen Arbeitgeber erlaubt, solch detaillierte Angaben über den vorigen Arbeitgeber zu verlangen???

Ich konnte dazu leider nicht wirklich was finden...

Vielen Dank! :)