Guten Tag, ich besitze zwei PKW-Anhänger (Saris Arba) mit Brief. Beide sind nicht zugelassen. Die Nr.1 Baujahr 84 hat draußen mit Plane und Spriegel gestanden. Sein Kasten ist komplett verrostet und daher nicht brauchbar. Im Brief ist Plane und Spriegel eingetragen. Außerdem machen die Radlager Geräusche. Der zweite ist Baujahr 77, ohne Plane und Spriegel, der Kasten ist nach Aufarbeitung in Ordnung, aber in seinem Brief ist nur die Stützlast mit 50 kg ausgewiesen und keine Plane und Spriegel.

Was darf ich, ohne eine Urkundenfälschung zu begehen? Kann ich z. B. das Deichselrohr von Nr. 1 an Nr. 2 anschrauben, weil da ein Typenschild angebracht ist? Darf ich am Kasten die Typenschilder austauschen?

Der einzige Unterschied im Brief, außer Plane und Spriegel, ist die Höhe, bei der ein Differenz von 10 mm besteht.

Vielleicht klingt das Ganze ein wenig lächerlich, aber ich möchte mich deswegen nicht in die Nesseln setzen. Die Anhänger bestehen ja eigentlich nur aus Kasten, Deichselrohr, Achse und Rädern. Bei Nr. 1 gibt es noch andere Rückleuchten, aber die kann ich austauschen. Theoretisch könnte ich ja jedes Teil als Ersatzteil beziehen und austauschen, wenn ich nur einen Hänger besäße, bis kein originales Teil mehr vorhanden ist.

Herzlichen Dank für eine sinnvolle Antwort. Heigerich