Hallo,

ich benötige euren Rat! Seit ca. 9 Monaten bin ich arbeitslos; bin getrennt lebend. Meine beiden Töchter sind 21 Jahre und haben ihre Ausbildung bereits abgeschlossen. Da beide bei mir in der Wohnung wohnen, denke ich an die Ababe von sogenanntem Kostgeld. Die eine verdient ca. 1100 Euro netto, die andere ca. 1300 Euro netto. In welcher Höhe kann ich nun Kostgeld verlangen? Im Voraus bekanke ich mich schon mal für euren Rat.

Liebe Grüße, Heidi