Und zwar geht es um folgendes im Arbeitsvertrag eines Freundes steht Sinngemäß:
"[...] im Krankheitsfall besteht der Anspruch auf Lohnfortzahlung nach 4-Wöchiger ununterbrochener Beschäftigung"
Wenn man jetzt in der zweiten Woche Krank wird , zählt diese Krankheit dann als Unterbrechung? Und besteht dann erst ab der sechsten Wochen dieser Anspruch?