Antwort
Hallo, wenn die geschädigte Person durch den Angriff ihre Sehkraft verloren hat, liegt eine sogenannte "Schwere Körperverletzung" vor. Das Strafmaß dafür beträgt meines Wissens Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünfzehn Jahren.
Wenn die Rechtsgutsverletzung (Verlust der Sehkraft) absichtlich provoziert wurde, ist die Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
Wenn du jedoch in Notwehr gehandelt haben solltest, kannst das Strafverfahren allerdings auch eingestellt werden.