Interessant wie viele seriöse Antworten verfasst wurden...

Ob dir Urlaub zusteht oder nicht, hängt ganz von deinem Betrieb ab. Du kannst, wie bereits erwähnt, ganz normal Urlaub einreichen und hoffen, dass dein Chef dir diesen gewährt. Haben andere Kollegen schon Urlaub beantragt und was gebucht, könnte es bei dir dann nicht so gut aussehen. 

Grundsätzlich steht einem aber auch Sonderurlaub für gewisse Situationen zu. Z.B. Hochzeit, Beerdigung, Einschulung etc. Sofern der Verwandtschaftsgrad 1. Grades ist. Was bei dir ja gegeben ist. 

Für die ersten ein bis zwei Wochen nach der Einschulung müsstest du aber ganz normal Urlaub einreichen. Oben genannter Sonderurlaub gilt nur für einen Tag.

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Mein Tipp lautet ganz klar: bespreche das mit deiner Anwältin. So bist du immer auf der sicheren Seite. 

Dein Wunsch ist völlig verständlich und auch nachvollziehbar. Zumal das auch nur dem Kindeswohl dient. Kinder brauchen Regelmäßigkeiten und nicht die Abwechslung. 

Was den Unterhalt betrifft: bezahlt dein Ex nicht mehr, weil er seinen Job verloren hat, oder weil ihm gerade der Sinn danach steht? Letzteres kannst du gerichtlich einklagen. Hat er seinen Job verloren, kannst du von deiner Stadt/Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen. Und wenn du sagst, dass dir das zu viel Stress ist, informiere dich beim Jugendamt über eine Beistandschaft. Dann bekommst du eine(n) Sacharbeiter/in, die sich um den Unterhalt kümmert. 

Da du sagtest, du stehst in keinem guten Verhältnis zum Kindsvater, würde ich auf den außergerichtlichen Weg verzichten.

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Bei uns auf der Hochzeit lief Schandmaul. Dort sind die Lieder mal etwas ruhiger, mal etwas peppiger. So wie man es gerade mag. Besonders die Lieder "Dein Anblick" und "Willst du" passen sehr gut zu diesem Anlass. Wobei die jedoch eher etwas ruhiger sind. 

Ansonsten kann man gut zu einigen aktuellen Liedern tanzen (Disco Fox). z.B. "Auf uns" von Andreas Bourani. Die Toten Hosen sind auch zu empfehlen.  

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