Interessant wie viele seriöse Antworten verfasst wurden...

Ob dir Urlaub zusteht oder nicht, hängt ganz von deinem Betrieb ab. Du kannst, wie bereits erwähnt, ganz normal Urlaub einreichen und hoffen, dass dein Chef dir diesen gewährt. Haben andere Kollegen schon Urlaub beantragt und was gebucht, könnte es bei dir dann nicht so gut aussehen. 

Grundsätzlich steht einem aber auch Sonderurlaub für gewisse Situationen zu. Z.B. Hochzeit, Beerdigung, Einschulung etc. Sofern der Verwandtschaftsgrad 1. Grades ist. Was bei dir ja gegeben ist. 

Für die ersten ein bis zwei Wochen nach der Einschulung müsstest du aber ganz normal Urlaub einreichen. Oben genannter Sonderurlaub gilt nur für einen Tag.