Hallo alle zusammen, ich habe damals mal sowas gelernt, das der Besitzer eines Grundstücks auch Besitzer des aufstehenden Gebäudes ist. Jetzt hat meine Schwester vor, auf das Grundstück ihres Freundes mit ihm zusammen ein Haus zu errichten. M.E. wird er dann automatisch Eigentümer dieses Gebäudes, da es ja fest verbunden ist mit dem GruBo. Wie ist es denn dann wenn sie sich mal trennen oder (falls sie bis dahin noch heiraten) scheiden lassen? Fällt dieses Gebäude dann in den Zugewinn der Ehegmeinschaft und Sie kann sich den Zugewinn auszahlen lassen? Oder muss sie sich da erst was einklagen oder so? Ich möchte sie halt ggf. vor rechtlichen "Fehlern" warnen.

Viele Grüße und vielen Dank schonmal