Hallo

Ich trainiere seit 7 Jahren unregelmäßig Kung Fu. Ich hab es dabei immerhin bis zum grünen Gurt gebracht. Und auch wenn ich in diesem Leben wohl kein Bruce Lee mehr werde, glaub ich das ich mich gegen einen wütenen Kneipenschläger ganz gut wehren kann.
In letzter Zeit hab ich allerdings 2 Geschichten gehört, bei denen ich mir nicht mehr so sicher bin.

Fall 1:
Ein Schwarzgurtträger einer anderen Schule beobachtet wie ein Straßendieb einer älteren Dame die Handtasche klaut.
Er rennt den Dieb hinterher und bringt diesen durch ein Tritt in die Beine zu Fall.
Dann kniet er sich auf den Dieb und kontrolliert diesem mit einem "Polzeigriff" bis die Polizei eintrifft.
Der Dieb hatt von dem Sturz Prellungen und Schürfwunden an Hand, Knie und Gesicht.

Vor Gericht wird mein Bekannter zu einer Geldstrafe von 1500€ wegen Körperverletzung verurteilt.
Begründung des Richters: Als Kampfsportler hätte er in der Lage sein müßen den Dieb auch ohne "Gewalt" zu stoppen.

Fall 2:
Ein Grüngurtträger gerät in einen Verkehrsstreit ohne Zeugen.
Im Laufe des Streits kommt es zu einer leichten Rangelei (Anfassen, Schubsen). Mein Kollege Abwehrtechnicken ein und sein Kontrahent lässt dann auch von ihm ab.
Später behauptet er mein Freund habe ihn ins Gesicht geschlagen, und sein Beweis ist eine leicht Rötung.
Um zu "beweisen" das diese Rötung nicht von einem Schlag sein kann berichtet er das er Kampfsportler ist und ein Schlag von ihm ins Gesicht mehr verursacht als nur eine leichte Rötung.(Was ich bestätigen kann, sein Punch is ne Bombe)

Am Ende wird er zu 800€ Strafe wegen Körperverletzung verurteilt. Weil der Richter der Aussage des anderen zu 100% folgt.
Begründung: Als Kampfsportler hätte er sich von vornerein gar nicht erst provozieren lassen dürfen.

Das macht mir ehrlich gesagt ein wenig Angst.
Muß ich mich in Zukunft zusammenschlagen lassen, nur weil ich in der Lage bin mich zu wehren? Das macht doch keinen Sinn.

Bevor ich mit dem Kampfsport anfing war ich ein wilder Junge, der in erster Linie durch blosse Kraft und roher Gewalt seine Kämpfe anging was mir auch ein Anzeige wegen schwerer Körperverletzung einbrachte. Die wurde eingestellt weil mein Gegner Polizeibekannter Hooligang war und vermutlich auch weil ich damals noch kein KF machte.
Heute bin ich durch mein Training in der Lage allein durch mein Auftreten eine Konfrontation zu vermeiden und seit ich trainiere hatte ich auch keinen Auseinandersetzung mehr.
Und selbst wenn ich heute eine Schlägerei hätte wäre ich in der Lage meinen Gegener zu überwältigen ohne ihn gleich ins Krankenhaus zu schicken.

Und ausgerechnet jetzt darf ich mich nicht mehr wehren?
Soll ich das nächste mal meinen Gegner unkontrolliert Halbtot prügeln um nicht in den Verdacht zu kommen Kampfsportler zu sein?

Nachdenckliche Grüße
Kai