Mit 19 sollte man doch schon längst dort gewesen sein und wissen, dass es eine Kassenleistung ist!
Meiner Ansicht nach viel viel viel viel zu klein für einen Hamster. Entweder großes Gehege oder viel Auslauf.
Solche Waffen sind nicht grundlos ab 18 Jahren und das ist auch gut so. Deine Mutter hat absolut Recht, mit dem, was sie dagegen sagt. Ich würde es keinesfalls anders tun.
Anfangs ist der Zyklus noch sehr unregelmäßig bei manchen Mädels. Wenn Du keine Erkrankung hast..d.h..Untergewicht. .Übergewicht. ..mit dessen Folgen...oder andere Hormonerkrankungen, dann solltest Dir keine Sorgen machen!
Hamster sind Einzelgänger....alleine fühlt er sich sicher nicht. Zudem wird es Winter...da ändert sich auch der Schlafrhytmus des Hamsters. Im Übringen sind Hamster keine Kuscheltiere und mögen nicht angefasst werden. Wenn sie mal gestreichelt werden wollen, kommen sie von alleine.
Wie hälst du das Tier? Gehegegröße, Einstreuhöhe? Futter? Laufradgröße, Nistmaerial? Hoffe es ist kein Gitterkäfig!
Google doch mal :-)
Es wäre aber auch schöner, wenn Du dein Tier bei den Hamsterhilfen holst, denn da sitzen immer Hamster, die ein Zuhause suchen.
Schau mal im Tierheim oder such mal in deiner Nähe nach der passenden Hamsterhilfe :-)
Kennst Du Dich mit den Tieren gut aus? Sie sind nicht anspruchslos. 1Qm Gehege, 30cm tiefes Einstreu, großes Laufrad etc. muss vorhanden sein.
schau mal hier rein: diebrain.de
Gutes Futter und Zubehör bekommst Du hier: rodipet.de
Das ist ein Goldhamster LH...also man nennt es auch.."Teddyhamster"...
Ist im Endeffekt aber ein Goldhamster mit langem Fell :-)
Wahrscheinlich hast Du das von Leuten gehört, die ihre Tiere in Zoohandlungen gekauft haben. Dort ist es aber egal, ob der Hamster nun schwarz, weiß, braun, wildfarben oder "pink" ;-) ist.
Natürlich kann jeder Hamster mal krank werden. Allerdings ist dies bei diesen Zooladentieren - im übringen nicht nur bei Hamstern - häufiger der Fall, da diese meistens aus ausländischen Qualzuchten kommen.
Schaue Dich mal hier um : gegen-zooladenkaeufe.de ......dort siehst Du, wie es den Tieren ergeht.
Wenn Du einen Hamster haben möchtest, muss artgerechte Haltung gewährleistet sein. Sprich: 1Qm Grundfläche, 30cm tiefes Einstreu etc. (weiteres findest Du hier: diebrain.de).
Kaufe Deinen Hamster am besten im Tierheim oder schaue Dich bei den Hamsterhilfen um
hamsterhilfe-nrw.de
hamsterhilfe-suedwest.net
hamsterhilfe-nord.de
hamsterhilfe-owl.de
LG
Hase1012.
(Bei weiteren Fragen kannst Du Dich auch gerne an mich wenden).
Das ist wirklich etwas arg jung. Grade zwischen der Entwicklungsspanne liegen in dem Alter Welten.
Zumal auch jede sexuelle Handlung (darunter kann auch ein Kuss fallen) gänzlich strafbar wäre, da sexuelle Handlungen mit Kindern - also Personen unter 14 Jahren - gesetzlich gemäß StGB §176 strafbar wäre.
Dann stellt sich die Frage, wie alt der Vater ist. Ist er 14, gibts Probleme, da Sex mit Kindern gemäß §176 StGB strafbar ist.
Sind beide unter 13 passiert rein gar nichts, da keiner von beiden strafmündig ist. Allerdings müssen die Eltern für das Kind aufkommen und auch den Unterhalt zahlen. Auf alle Fälle schaltet sich dann noch das Jugendamt ein.
Jede sexuelle Handlung - darunter kann selbst ein Kuss fallen - wäre schlichtweg strafbar gemäß StGB §176, da Sex mit Kindern in Deutschland strafbar ist.
Dabei spielt es keine Rolle, ob Du es willst, oder nicht.
Ab 14 wäre das ganze legitim.
Also - wenn ihr keine Schwierigkeiten wollt - lasst es!
hust - was ist daran bitte ekelig? Sowas ist absolut natürlich und überhaupt nicht schlimm.
- Hygienischer
- Natürlicher
Täglicher Wasserwechsel genügt. Um das hineinfallen von Streu zu verhindern, stellst Du ihn am besten auf eine Erhöhung im Gehege, sodass nichts hineinfallen kann.
Du hast zwei gesunde Hände - schätze ich mal.
Und nach einem Monat ist es echt noch etwas früh. Wie alt seit ihr?
Verkürzen nicht, aber verschieden. Du kannst zwei Blister durchnehmen.
Lass den Mist am besten. Allein schon deiner Aussage nach, dass es bei Hamstern "Rassen" gibt, zeigt deutlich, dass Du keine Ahnung hast...Hamster werden in Arten unterschieden.
Und die Gehege, die Du als angemessen ansiehst, sind deutlich zu klein.
Kannst Du mir mal ein paar Mittelhamsterfarbschläge sagen?
So - um das jetzt mal klarzustellen.
Dein Freund macht sich NICHT strafbar, da Du mind. 14 Jahre alt bist und somit der Sex mit Erwachsenen Personen, die über 21 Jahren sind legal ist, solange nichts gegen StGB §182 verstößt.
§ 182 Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen
(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass er unter Ausnutzung einer Zwangslage 1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt oder 2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird eine Person über achtzehn Jahren bestraft, die eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt.
(3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie 1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder 2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,
und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(4) Der Versuch ist strafbar.
(5) In den Fällen des Absatzes 3 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
(6) In den Fällen der Absätze 1 bis 3 kann das Gericht von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist.
Wenn ihr euch glücklich fühlt und er es ernst mit Dir meint - was durchaus sein kann, ich aber so nicht beurteilen kann- dann versucht es.
Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass Beziehungen mit großem Altersunterschied gut funkionieren.
Kein Problem, solange Du mind. 14 Jahre alt bist und nichts gegen StGB §182 verstößt.
Wenn er Dich angeblich liebt...nach einer Woche...dann sollte er so schlau sein und die Finger von 13-jährigen lassen - DAS ist strafbar.
Und für Dich - tue nichts, was Du nicht willst.
Das ist nichts unnormales. Wenn der Junge einen als reif genug ansieht, ist das gar kein Problem, solange man mind. 14 Jahre alt ist.
Theoretisch wäre es rechtlich selbst okay, wenn ein Erwachsener (21 Jahre alt) mit einer 14-jährigen zusammen wäre, solange nichts gegen StGB §182 verstößt.