Mit 19 sollte man doch schon längst dort gewesen sein und wissen, dass es eine Kassenleistung ist!

...zur Antwort

Meiner Ansicht nach viel viel viel viel zu klein für einen Hamster. Entweder großes Gehege oder viel Auslauf.

...zur Antwort

Solche Waffen sind nicht grundlos ab 18 Jahren und das ist auch gut so. Deine Mutter hat absolut Recht, mit dem, was sie dagegen sagt. Ich würde es keinesfalls anders tun.

...zur Antwort

Anfangs ist der Zyklus noch sehr unregelmäßig bei manchen Mädels. Wenn Du keine Erkrankung hast..d.h..Untergewicht. .Übergewicht. ..mit dessen Folgen...oder andere Hormonerkrankungen, dann solltest Dir keine Sorgen machen!

...zur Antwort

Hamster sind Einzelgänger....alleine fühlt er sich sicher nicht. Zudem wird es Winter...da ändert sich auch der Schlafrhytmus des Hamsters. Im Übringen sind Hamster keine Kuscheltiere und mögen nicht angefasst werden. Wenn sie mal gestreichelt werden wollen, kommen sie von alleine.

Wie hälst du das Tier? Gehegegröße, Einstreuhöhe? Futter? Laufradgröße, Nistmaerial? Hoffe es ist kein Gitterkäfig!

...zur Antwort

Google doch mal :-)

Es wäre aber auch schöner, wenn Du dein Tier bei den Hamsterhilfen holst, denn da sitzen immer Hamster, die ein Zuhause suchen.

Schau mal im Tierheim oder such mal in deiner Nähe nach der passenden Hamsterhilfe :-)

Kennst Du Dich mit den Tieren gut aus? Sie sind nicht anspruchslos. 1Qm Gehege, 30cm tiefes Einstreu, großes Laufrad etc. muss vorhanden sein.

schau mal hier rein: diebrain.de

Gutes Futter und Zubehör bekommst Du hier: rodipet.de

...zur Antwort

Wahrscheinlich hast Du das von Leuten gehört, die ihre Tiere in Zoohandlungen gekauft haben. Dort ist es aber egal, ob der Hamster nun schwarz, weiß, braun, wildfarben oder "pink" ;-) ist.

Natürlich kann jeder Hamster mal krank werden. Allerdings ist dies bei diesen Zooladentieren - im übringen nicht nur bei Hamstern - häufiger der Fall, da diese meistens aus ausländischen Qualzuchten kommen.

Schaue Dich mal hier um : gegen-zooladenkaeufe.de ......dort siehst Du, wie es den Tieren ergeht.

Wenn Du einen Hamster haben möchtest, muss artgerechte Haltung gewährleistet sein. Sprich: 1Qm Grundfläche, 30cm tiefes Einstreu etc. (weiteres findest Du hier: diebrain.de).

Kaufe Deinen Hamster am besten im Tierheim oder schaue Dich bei den Hamsterhilfen um

hamsterhilfe-nrw.de

hamsterhilfe-suedwest.net

hamsterhilfe-nord.de

hamsterhilfe-owl.de

LG

Hase1012.

(Bei weiteren Fragen kannst Du Dich auch gerne an mich wenden).

...zur Antwort

Das ist wirklich etwas arg jung. Grade zwischen der Entwicklungsspanne liegen in dem Alter Welten.

Zumal auch jede sexuelle Handlung (darunter kann auch ein Kuss fallen) gänzlich strafbar wäre, da sexuelle Handlungen mit Kindern - also Personen unter 14 Jahren - gesetzlich gemäß StGB §176 strafbar wäre.

...zur Antwort

Dann stellt sich die Frage, wie alt der Vater ist. Ist er 14, gibts Probleme, da Sex mit Kindern gemäß §176 StGB strafbar ist.

Sind beide unter 13 passiert rein gar nichts, da keiner von beiden strafmündig ist. Allerdings müssen die Eltern für das Kind aufkommen und auch den Unterhalt zahlen. Auf alle Fälle schaltet sich dann noch das Jugendamt ein.

...zur Antwort

Jede sexuelle Handlung - darunter kann selbst ein Kuss fallen - wäre schlichtweg strafbar gemäß StGB §176, da Sex mit Kindern in Deutschland strafbar ist.

Dabei spielt es keine Rolle, ob Du es willst, oder nicht.

Ab 14 wäre das ganze legitim.

Also - wenn ihr keine Schwierigkeiten wollt - lasst es!

...zur Antwort

hust - was ist daran bitte ekelig? Sowas ist absolut natürlich und überhaupt nicht schlimm.

...zur Antwort

Du hast zwei gesunde Hände - schätze ich mal.

Und nach einem Monat ist es echt noch etwas früh. Wie alt seit ihr?

...zur Antwort

Verkürzen nicht, aber verschieden. Du kannst zwei Blister durchnehmen.

...zur Antwort

Lass den Mist am besten. Allein schon deiner Aussage nach, dass es bei Hamstern "Rassen" gibt, zeigt deutlich, dass Du keine Ahnung hast...Hamster werden in Arten unterschieden.

Und die Gehege, die Du als angemessen ansiehst, sind deutlich zu klein.

Kannst Du mir mal ein paar Mittelhamsterfarbschläge sagen?

...zur Antwort
Ich 15 er 33, kann das klappen?

Hallo!! also es ist so, das ich seit knapp 8 Monaten (natürlich heimlich) mit diesem Mann zusammen bin, haben uns damals in einem sportverein kennengelernt, und haben uns sofort gut verstanden. Bei mir hat sich dann mehr entwickelt und ich hab mich in ihn verliebt. An einem Abend dann, wir haben beide schon ein bisschen was getrunken gehabt, hat er mir dann gesagt das ich eine absolut tolle frau wäre, und ja... Dann hat er mich in den Arm genommen und mich geküsst... Am nächsten Tag hat er mich dann angerufen und wir haben uns getroffen, um darüber zu reden, und er meinte dann, das diese Gefühle auch im nüchternen zustand so wären, und er selbst nicht weiß was gerade mit ihm passiert, weil er sowas noch nie zuvor erlebt hat. Wir haben dann darüber geredet und eine heimliche Beziehung angefangen (natürlich muss es ja heimlich sein, er macht sich ja noch strafbar...) Mir ist es sehr ernst mit ihm, und ich bin auch nach 8 Monaten die glücklichste Frau der Welt, und ich könnte mir auch mein restliches Leben mit ihm vorstellen. Jetzt zu meiner Frage: Kann es wirklich sein das er sich in mich verliebt hat, oder ist die Chance größer das er einfach nur auf Sex aus ist? Ich mein ich liebe ihn wirklich sehr, aber ich habe einfach angst das ich zu naiv bin, um zu merken das er mich vielleicht verarscht, glaub ich zwar nicht, aber ok. Darum frage ich, kann er sich wirklich in mich verliebt haben und meint es wirklich ernst mit mir, oder ist das eher unwahrscheinlich? Lg

...zum Beitrag

So - um das jetzt mal klarzustellen.

Dein Freund macht sich NICHT strafbar, da Du mind. 14 Jahre alt bist und somit der Sex mit Erwachsenen Personen, die über 21 Jahren sind legal ist, solange nichts gegen StGB §182 verstößt.

§ 182 Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen

(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass er unter Ausnutzung einer Zwangslage 1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt oder 2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird eine Person über achtzehn Jahren bestraft, die eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt.

(3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie 1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder 2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(4) Der Versuch ist strafbar.

(5) In den Fällen des Absatzes 3 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

(6) In den Fällen der Absätze 1 bis 3 kann das Gericht von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist.

Wenn ihr euch glücklich fühlt und er es ernst mit Dir meint - was durchaus sein kann, ich aber so nicht beurteilen kann- dann versucht es.

Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass Beziehungen mit großem Altersunterschied gut funkionieren.

...zur Antwort

Wenn er Dich angeblich liebt...nach einer Woche...dann sollte er so schlau sein und die Finger von 13-jährigen lassen - DAS ist strafbar.

Und für Dich - tue nichts, was Du nicht willst.

...zur Antwort

Das ist nichts unnormales. Wenn der Junge einen als reif genug ansieht, ist das gar kein Problem, solange man mind. 14 Jahre alt ist.

Theoretisch wäre es rechtlich selbst okay, wenn ein Erwachsener (21 Jahre alt) mit einer 14-jährigen zusammen wäre, solange nichts gegen StGB §182 verstößt.

...zur Antwort