SF Klasse „zurücklassen“?
Hallo alle Versicherungsexperten,
ich habe zu dieser Frage leider nichts im Netz gefunden.
Angenommen:
Person A hatte einen Unfall mit seinem Fahrzeug und wird nun der WG* in SF-Klasse M eingestuft.
Angenommen Person A wechselt für sein neues Auto die Versicherunggesellschaft, kann man dann bei der anderen Gesellschaft wieder in SF0 eingestuft werden?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!
Versicherung,
Kfz-Haftpflichtversicherung,
Schadensfreiheitsklasse,
KFZ-Versicherungswechsel