Hallo alle Versicherungsexperten,

ich habe zu dieser Frage leider nichts im Netz gefunden.

Angenommen:

Person A hatte einen Unfall mit seinem Fahrzeug und wird nun der WG* in SF-Klasse M eingestuft.

Angenommen Person A wechselt für sein neues Auto die Versicherunggesellschaft, kann man dann bei der anderen Gesellschaft wieder in SF0 eingestuft werden?

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!