Antwort
Wirklich uneingeschränktes Hausrecht?
Fall:
Ich bestelle ein Bier unter dem Kastanienbaum und bekomme es. Kurz darauf bittet mich die Bedienung, neben der Mülltonne Platz zu nehmen. Darf sie das tatsächlich? Das Geschäft, das zustande kam, hieß doch Bier plus Kastanienbaum.
Gilt in einem der Öffentlichkeit zugänglich gemachten Lokal wirklich das uneingeschränkte Hausrecht?
Z. B. kämen doch dann womöglich manche Wirte auf die Idee zu sagen, Schwarze und hässliche Frauen dürfen nicht rein. Oder wenn eine hübschere Frau kommt, werfe ich die hässliche einfach raus.