Guten Tag, gestern hat mir ein Radfahrer vorgeworfen, dass ich ihn absichtlich mit der Wischanlage an meinem Auto nassgespritzt habe. Falls es so war, hatte ich keine Absicht dazu und es war auch nur ein kurzer Sprühstoß um Schmutz von der Windschutzscheibe zu bekommen, bei meiner Einschätzung nach ausreichendem Abstand zum Radfahrer (ca. 20m) innerorts. Der Radfahrer machte nur ein Bild von meinem Kennzeichen und düste ab, Zeugen gibt es keine. Mit was muss ich rechnen?