hey und zwar geht das garum das ich mal gehört habe, dass

du einen menschen wegen körperverletzung anzeigen kannst, wenn er dich nicht auf seine toilette lässt..(die anzeige wird nur wieder fallen gelassen)

ich selber würde das damit begründen, dass der leidende ja sonst draussen sein geschäft verrichten müsste, was widerum als ordnungswidrigkeit gilt und mit einer geldstraße belangt wird.

jedoch.. egal wie "plausibel" meine erklärung ist.. zweifel ich selbst etwas an der aussage das man wirklich jemanden anzeigen könnte.

Beispielsweise gibt es jah auch andere bestimmungsregeln für personaltoiletten in einem supermarkt der keine öffentlichentoiletten hat und selbst die polizei darf jah nicht mal in meine wohnung, wenn ich nicht möchte.

was meint ihr dazu?.. ist das vllt situations- u. ordsbedingt oder gibt es hier vllt sogar jemand der sich mit dem deutschen rechtssystem auskennt?