Hallo bitte kann mir jemand helfen... ein Verwanter von mir ist jetzt seit mehr als 5 Jahren auf der Flucht vor dem Knast... bei einer Einheitsjugendstrafe von 1 Jahr und 8 Monaten, wegen Schwarzfahren und einer Btm Sache aus seiner Jugend, was zur Bewährung ausgesetzt wurde und die Bewährung dann wiederrufen wurde weil er sich einfach nach einer zeit nicht mehr bei der Bewährungshilfe gemeldet hat... Er hat sich in den 5 Jahren nix zu schulden kommen lassen, ist immr nur zuhause gewesen und hat eine Frau kennengelernt kurz nachdem er den Haftbefehl bekommen hat, mit ihr ist er also nun 5 Jahre zusammen und das hat ihn sehr verändert... er geht nichmal mehr mit freunden weg, er will einfach nur noch mal eine Chance bekommen das er wieder ein normales Leben führen kann. Er will aufjedenjall nicht ins Gefängniss, weil er weis das dann sich wohl eher alles wieder verschlimmert... das schlimmste wäre wenn seine freundin ihn verlässt und das ist nicht auszuschliessen wenn er wircklich in den Knast muss... meine Frage ist einfach, hat er da ne chance das die ihn nicht weg speeren, zum beispiel mit einem Gnadengesuch oder ist es schon verjährt ?... er hat nie jemanden verletzt und ist immer korrekt, nur damals als sein Vater(45) jung starb war mein Verwanter erst 18 Jahre alt, da kam er aus den Gleisen und hat sich aber wieder aufgerafft und möchte ein normales Leben, ist das denn nix Wert?

Gruss Harald