Warum muss mein Mann für die Kosten einer OGS für sein Stiefkind(meine Tochter) aufkommen?

Bin ziemlich ratlos... Mein Mann ist nicht der leibliche Vater meiner grossen Tochter. Vom Gesetzt her konnte man Ihn für die Kindergartenbeiträge damals nicht mit seinem Lohn hinzurechnen. Jetzt haben wir folgendes problem: Unsere kleine gemeinsame Tochter wird im KiGa auf 35 Stunden/Woche betreut..Dafür zahlen wir schon den Beitrag vom BRUTTOLOHN... Da ich nun nach meiner Krankheit auch wieder arbeiten gehen kann,muss ich auch die Ganztagsbetreuung meiner Grossen sicherstellen. Für meine Tochter erhalte ich monatl. Unterhalt von 249,- Euro. Für die Beiträge der OGS muss nun auch das Einkommen von meinem Mann mit angegeben werden. Finanzielle oder steuerliche Vorteile hat er als Stiefvater meiner Tochter jedoch nicht. Wir wissen jetzt schon nicht wirklich,wie wir von dem Einkommen meines Mannes im Monat leben sollen...Einen antrag auf Wohngeld hat man uns abgelehnt,weil er genau 1,70 im Monat zuviel dafür verdient.Und da für die Betruu.Kosten nur der Bruttolohn zählt,würde das ein noch grösseres Loch in unsere Familienkasse reissen. D.h. das ich letztendlich nur für die Betreuungskosten meiner Kinder arbeiten gehen würde,ohne ein Plus im Monat zu erwirtschaften. Ist das rechtens,oder gibt es evtl. noch die Möglichkeit sich die Betreuungskosten mit dem leibl. Vater zu teilen???Er wäre mit Sicherheit nicht bereit dazu...

Kindergarten, betreuungskosten
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