Wie verhält sich das wenn der Pächter eines Vereins Lokals dem 1. und 2. Vorstand ein Hausverbot für die Gaststättenräume, Toiletten und den Biergarten erteilt hat. Die Personen müssen aber durch den Biergarten gehen um an den separaten Eingang der Vereinsräume zu gelangen.

Haben diese Personen dementsprechend ein Wegerecht damit sie zu ihren Vereinsräume kommen?

Können die Vorstände dann an einem Tag, wo laut Pachtvertrag die Gaststättenräume vertraglich zur Mitgliederversammlung ausschließlich dem Verein zur Verfügung gestellt werden müssen, die Gaststättenräume betreten und die Versammlung leiten?