Der Busfahrer übt zwar (im Auftrag des Busunternehmes) das Hausrecht aus, jedoch darf er das nicht willkürlich tun. Der vorliegende Fall gab ihm keinesfalls das Recht dazu.

Man sollte diesen Vorfall dem Busunternehmen (mit Datum, Uhrzeit und mögl. Busnummer oder pol. Kennzeichen) mitteilen. Es wird zwar wegen dieses Vorfalls kaum Konsequenzen für diesen Busfahrer geben, häufen sich aber die Beschwerden gegen ihn, wird man seitens des Busunternehmens darauf reagieren.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.