Hallo.

Ich schreibe jetzt eine Abschlussarbeit und greife über verschiedene Datenbanken auf wissenschaftliche Quellen zu (Bücher, Journal-Artikel etc.), um diese in meiner Arbeit zu zitieren.

Bisher ging ich davon aus, dass solange ich die zitatrechtl. Vorgaben wie etwa den angemessenen Umfang des Zitats oder die Inhalt. Auseinandersetzung damit erfülle, ich keine Erlaubnis oder Lizenz brauche, um aus veröffentlichten Werken zu zitieren.

Manche Datenbanken aber (z.B. JSTOR) verweisen oftmals auf Formanträge, in denen man Nutzungsrechte beantragen kann - auch für die Nutzung in studentischen Arbeiten, teilweise auch mit Preis.

Ich frage mich nun, ist das wirklich so? Muss man für Zitate in einer wissenschaftlichen Arbeit Nutzungsrechte beantragen? Hat das vielleicht damit zu tun, dass die Datenbanken Rechte gültig machen? Oder kann sich das nur auf signifikante Textübernahmen beziehen (und nicht auf reguläre Direktzitate; das wird da oftmals nicht ganz klar in den Anträgen)?

Falls meine Arbeit gut wird, überlege ich, diese umkommerziell (!) zu veröffentlichen. Glaubt ihr, da könnte es zu Problemen kommen?