Im Rahmen der Diskussion zu Plagiaten von Guttenberg und Schavan sind mir meine eigenen Sünden von vor über 10 Jahren wieder ins Gedächtnis gerufen worden. Bei meiner eigenen Diplomarbeit habe ich an manchen Stellen keine Quellen angegeben, z.B. im Fazit und in der Einleitung sowie in sonstigen Zwischenergebnissen, da ich dachte, dass es so besser aussehen würde, wenn diese Teile nicht auf fremden Quellen aufbauen. Ich weiß, dass bei Doktorarbeiten Täuschungsverstöße nicht der Verjährung unterliegen (habe ich z.B. im ARD gehört). Weiß jemand, ob dies auch für einfache Diplomarbeiten gilt? Bzw. wenn nicht, nach wie vielen Jahren brauche ich mir keine Sorgen mehr zu machen? Vielen Dank!