Hey, Fahre schon längere Zeit mit einem veränderten Endschalldämpfer aus optischen Gründen. Der Auspuff ist allerdings nicht zugelassen und eingetragen. Der Schalldämpfer ist jedoch zu laut. Er steigert aber nicht die Leistung. Nun wollte ich wissen ob die lieben Grünen mein Motorrad sicherstellen dürfen? Habe im Internet etwas entdeckt aber weiß nicht ob das der Wahrheit entspricht. "Die Benutzung eines Motorrades mit einer nicht genehmigungsfähigen, weil die Höchstlautstärkenwerte überschreitenden Auspuffanlage, stellt keine Zuwiderhandlung gegen § 19 Abs. 2 StVZO dar, führt also noch nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis (OLG Hamm, 1 Ss OWi 2813/80). Ein Bußgeld lässt sich nicht vermeiden, aber eine Beschlagnahme kommt nicht in Betracht." "In der Wegnahme des Motorrads liegt ein erheblicher und schwerer Eingriff in das Grundrecht auf Eigentum (Art. 14 Abs. 1 GG). Eine Sicherstellung ist nur möglich, um konkrete und gegenwärtige Gefahren abzuwehren."
Danke für die Antwort MfG