Hallo,

ich habe meinen Führerschein 05-2003 bekommen und Ihn aufgrund von Alkohol am Steuer 2013 verloren. Gefahren bin ich seit 2003 unfallfrei mit dem Auto meiner Eltern. Meinen neuen Führerschein habe ich seit 05-2014

Meine Frage: Wird die Fahrpraxis von 2003 bis 2013 bei der Einstufung in die SF-Klassen in irgendeiner weise mit berücksichtigt?