Ich überlege mir gerade einen kreativen Website-Namen. Zunächst gehe ich davon aus, das sich der Website-Name dabei von bereits bestehenden und eingetragenen Wort-Marken unterscheiden muß.

Nun angenommen ich habe einen solchen exklusiven Namen gefunden und meine Website online gestellt, ohne den Namen der Website als Wort-Marke anzumelden.

Könnte nun ein Dritter, der im selben Bereich tätig werden will und dem der Name auch gefällt, diesen seinerseits als Wort-Marke anmelden und nach Eintragung ins Markenregister mir gegenüber rechtliche Ansprüche geltend machen (z.B. auf Herausgabe der Domain oder mich zur Umbenennung meiner Website oder gar einer Strafzahlung verpflichten?). Obwohl meine Website vor seiner Markenanmeldung Bestand hatte?

Dürfte ich nach seiner Markenanmeldung meinen Website-Namen noch bei Werbeaktionen erwähnen??

Antworten bitte nur von Juristen oder entsprechend erfahrenen Personen.