Die Strafen für "Vergewaltiger" und "Kinderschänder" sind so hoch wie noch nie,

vgl. 6. große Strafrechtsreform 1998 und zahlreiche weitere Strafverschärfungen danach.

Aus dem Vergehen Kindesmissbrauch (Mindeststrafe 6 Monate) ist ein Verbrechen (Mindesstrafe 1 Jahr) geworden,

und zwar gegen den Willen aller Kriminologen und gegen den Willen der Richter und Staatsanwälte, die den Gesetzgeber beraten haben.

Die Politik ist eindeutig für höhere Strafen als die Wissenschaft.

Gleiches gilt bei der völlig überzogenen Strafverschärfung für Kinderpornografie.

Im übrigen ist die Kriminalitätsbekämpfung in Deutschland sehr erfolgreich.

Wir leben in einem der sichersten Staaten der Erde.

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a) Aufgrund von Art 1 GG muss der Aspekt der Strafgerechtigkeit zurückgedrängt werden.

Man kann also nicht einem Ohrfeiger als Strafe auch eine Ohrfeige geben, einem Nasenbrecher auch eine Nase brechen, oder einem Augenausschläger auch ein Auge ausschlagen, oder einem Mörder hinrichten.

b) Der Aspekt der Strafgerechtigkeit muss zurückgedrängt werden,

weil das Strafrecht als gesellschaftliche Aufgabe betrachtet wird.

Die Strafe soll in erster Linie dem gesamtgesellschaftlichen Zweck der Kriminalitätsbekämpfung dienen.

Die zweckfreie Vergeltung spielt eine eher geringe Rolle.

c) Das Jugendstrafrecht drängt erst Recht den Aspekt der Strafgerechtigkeit zurück.

Summa Summarum:

Es geht im Strafrecht NICHT um eine philosophisch-idealistische Idee der Gerechtigkeit.

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Finde es gut, weil…

Bei extrem aufreizender Kleidung halte ich Strafmilderung für angemessen,

ansonsten nicht.

Also es ist heute nicht mehr wie in den 80er, wo es ganz leicht eine Strafmilderung gibt.

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Die Strafen sollen in erster Linie dem gesamtgesellschaftlichen Zweck der Kriminalitätsbekämpfung dienen,

und dass funktioniert in Deutschland sehr erfolgreich.

Und Kriminologen, die ja den Gesetzgeber beraten,

haben doch 1.000.000 mal mehr Ahnung von Kriminologie als der Durchschnittsbürger, und erst Recht als dumme BILDzeitungsleser.

Auch für den Bau eines Flugzeugs oder einer Mondrakete sind ja Ingeneure, Mathematiker Physiker usw. zuständig,

und nicht etwa irgendwelche Laien, die davon keine Ahnung haben.

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Nein, weil…

Nach der Anwendungen der Strafzwecktheorien - seit etwa 250 Jahren - soll die Strafe im wesentlichen dem gesamtgesellschaftlichen Zweck der Kriminalitätsbekämpfung dienen.

Die zweckfreie Vergeltung von Schuld spielt nur eine geringe Rolle,

denn das Hauptziel besteht in der sog. "effizienten Kriminalitätsbekämpfung".

Und ich persönlich halte das für völlig richtig!

Deutschland ist eines der sichersten Staaten der Erde,

die Kriminalität (Hellfeld + Ergebnisse der Dunkelfeldforschung) ist z.B. vieeeeel geringer als in den USA, um mal ein Beispiel aus der sog. "westlichen Welt" zu nennen.

Es gibt aus der Sichtweise der Kriminalitätsbekämpfung KEINEN Grund, gesetzlich die Strafen zu verschärfen.

Dass die BILD-Zeitung, die was für die Dummen ist, und vieeeele BILD-Leser die Kriminalität überschätzen, überdramatisieren und reflexartig nach höheren Strafen verlangen, zeigt nur, dass diejenigen von der Kriminalitätsbekämpfung keine Ahnung haben.

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a) Die Kriminalität ist in Deutschland sehr gering,

wir leben in einem der sichersten Staaten der Erde.

Es gibt keinen Grund für irgendwelche Strafverschärfungen.

b) Die Vergewaltigung ist ganz klar eines der am höchsten bestraften Delikte in Deutschland:

Strafrahmen: 2-15 Jahre

unter bestimmten Qualifikationsstraftatbeständen sogar Mindeststrafen von 3 bzw. 5 Jahren.

Der Gesetzgeber KANN und WILL daran nichts ändern.

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Wie kommst du denn darauf, dass in Deutschland etwas falsch läuft?

Bedenke bitte, dass die Delinquenten zum Tatzeitpunkt Jugendliche waren.

Die Kriminalitätsbekämpfung funktioniert sehr erfolgreich in Deutschland.

Wir leben hier in einem der sichersten Staaten der Erde.

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Die Strafen sind hart aber fair.

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Falls die Falsche Verdächtigung zu einer Verurteilung führt,

dann ist das auf jeden Fall viel schlimmer als eine echte Vergewaltigung.

Falls jedoch die Polizei/Staatsanwaltschaft nach 2 Wochen einstellt mangels Tatverdachts, dann ist das nicht so schlimm wie eine echte Vergewaltigung.

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Eine Affäre von meinem Vater hat ihn wegen Vergewaltigung angezeigt? Was soll er tun?

Also obwohl mein Vater schon knapp 70 ist ist er immernoch sehr muskulös und stark, geht regelmäßig ins Fitnesstudio, fährt Motorrad und trägt Trainingshose mit Gummibund am Beinende, die er in schwarze wadenhohe Lederkampfstiefel mit einem hautengen Schaft reinsteckt und hat regelmäßig Sex mit sehr jungen Frauen. Wir waren mit ihm öfters zusammen im Puff und haben da unseren Spaß gehabt. Er hat auch viel in seinem Tablett mit schönen jungen Mädchen geschrieben und mit denen Sexdates vereinbart. Einmal hat er sein Tablett aus Versehen offen gelassen und meine Mutter hat es gelesen. Nachdem sie es gelesen hat, beschimpfte sie ihn und reichte die Scheidung ein.

Als ich einmal mit ihm unterwegs war, lud er eine seiner Affären ( Mitte zwanzig) in die Disko ein und machte ihr sehr offene Andeutungen, dass er sie flachlegen will und fasste sie überall an. Dann gingen beide raus. Er bestand darauf zu ihr zu fahren, doch sie sagte aufeinmal sie wolle nicht mit ihm vögeln. Er wäre zwar ein starker und potenter Mann, aber sie liebe ihn nicht, er wäre ihr zu alt und zu ekelhaft und würde aus dem Mund stinken. Er drängte sie aber an die Wand und packte ihr zwischen die Beine und sagte er würde sie in sämtliche Öffnungen knallen. Daraufhin verpasste sie ihm ne Backpfeife und sagte zu ihm, dass sie ihn verabscheut und hasst. Daraufhin sagte er , dass sie alle jungen Flittchen doch gleich seien und wollte sie ausziehen. Ich konnte ihn gerade noch so zurückhalten.

Am nächsten Tag fuhr er mit dem Motorrad zu ihr. Was da geschehen ist weiß ich nicht. Er erzählte mir er wäre bei ihr gewesen , hätte Sex mit ihr gehabt und sie wären friedlich auseinandergegangen, doch paar Tage später wurde er festgenommen wegen Verdacht auf Vergewaltigung. Was soll er jetzt tun?

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Gegennzeige weģen fsĺscher Verdäçhtigüñg.

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Der Herr Metzelder hat ne 2. Chance verdient.

Er hat niemanden geschadet u d die Strafe ist viele zu hoch.

Er hat für den deutschen Fußball vieeèel getan.

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Anderes

Sexuelle Nötigung.

Das ist ein Verbrechen.

Falls er dich gef*ckt hat, ist es sogar eine Vergewaltigung,

seit 1998 auch unter anderen Bedingungen.

Aber sex. Nöt. auch jeden Fall.

Ggf. zusätzlich noch Körperverletzung.

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Nötigung

Das wäre, und ich gehe nach den Gesetzen vor 1998, also vor der 6. Großen Strafrechtsreform aus, eine Sexuelle Nötigung, falls der Sachverhalt wirklich so war.

Allerdings ist die gsnze Geschichte wenig glaubwürdig, und zwar aus folgendem Grund.

Jeder Mann müsste ja eine riesige ANGST, ähnlich wie Todesangst haben, dass die Frau zubeißt.

Die Bisskraft würde selbst bei einer schwachen Frau völlig ausreichen, den Schwanz abzubeißen oder irreversibel zu verletzen.

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Zählt das wohl als Vergewaltigung?

*Triggerwarnung*

Die beiden sind ein Paar. Sie will unbedingt Sex, dreht fast durch vor Lust, versucht alles um ihn aufzuheizen und dazu zu überreden mit ihr zu schlafen. Er will Analsex, was ihr nicht recht ist, aber er besteht darauf, ignoriert ihre Einwände und weil sie so erregt ist und er nicht locker lässt, stimmt sie schließlich unsicher zu.

Allerdings weist sie ihn eindringlich darauf hin, dass er Gleitgel benutzen soll. Er weigert sich. Sie wiederholt es mehrfach, er sagt das er kein Gleitgel mag und weigert sich es zu benutzen. Sie möchte daraufhin den Sex abbrechen, aber er setzt sie emotional unter Druck damit, dass er es gerne machen möchte und sie doch so unbedingt Sex wollte. Er macht ihr Vorwürfe das er sich verarscht fühlt - ständig will sie Sex und als er jetzt doch will, bricht sie auf einmal ab. Er meint das er jetzt geil ist und dann auch Sex will.

Sie fühlt sich schuldig und unter Druck gesetzt, traut sich nicht nochmal Nein zu sagen und versucht sich darauf einzulassen. Doch es tut weh, das Eindringen bereitet ihr zu starke Schmerzen, die Lust geht völlig flöten und so versucht sie ihn von sich runter zu schubsen, aber er ist sehr viel stärker. Auch wenn er keinerlei Gewalt anwendet, bekommt sie kaum Luft so wie er auf ihr liegt. Sie wehrt sich nicht weiter, liegt nur steif da bis er fertig ist, er merkt offenbar gar nicht das sie wirklich nicht will, interpretierte ihr Stöhnen (sagt er) als Lust.

Ist das Vergewaltigung?

Findet ihr es verständlich, wenn sie denkt es sei einfach nur schlecht gelaufen und das beide sich falsch verhalten haben?

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Ist nur schlecht gelaufen

Das sit schlecht gelaufen, und die Beziehung ist evtl. dadurch gestört

, aber sicherlich weniger als beim Fremdgehen z.B.

Ne Aussprache wäre da sicherlich gut.

Aber der Staat hat sich in solche Beziehungsprobleme nicht einzumischen.

Sie kann die Beziehung, wenn sie ihr nicht so wichtig ist, ja auch beenden.

Das müssen die unter sich ausmachen.

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Ich denke, viele Vergewaltigungsopfer und Vergewaltigungstäter sind psychisch krank, für einen gewissen Zeitraum.

Das ist keineswegs ungewöhnlich, sondern so, wie bei vielen anderen Straftaten auch.

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