Hallo,
ich bin momentan in Elternzeit, habe jetzt aber einen Aufhebungsvertrag bis Ende Juli unterschreiben "müssen". Ich habe eine Zusage ab September für meine 3jährige Tochter im Kindergartenplatz für einen 8 Stunden Platz, da ich Sie ja angemeldet hatte, als die Vollzeitarbeitsstelle noch bestand. Bei dem KiGa muss man 2 Monate nach Eintritssdatum des Kindes eine Arbeitszeitbescheinigung vorweisen, ansonsten kann die Aufnahme des Kindes widerrufen werden.Wenn ich ab August jetzt keinen neuen Job haben sollte: kann der KigA mein Kind dann wirklich wieder "rausschmeissen" 2 Monate nach Eintritt? Ist es davon abhängig, ob ich dann arbeitssuchend gemeldet bin oder nicht?
Man hat doch einen Rechtansspruch in Bayern ab 3 Jahre oder? Ist es nicht so, dass sie im schlimmsten Fall mir einen Halbtagsplatz geben müssten?
Vielen Dank