Hallo zusammen,

ich habe vor kurzem meine Firma im Bereich Garten- und Landschaftsbau eröffnet. Da ich diesen Beruf nicht gelernt habe, gibt es gewisse Tätigkeiten die ich nicht ausführen darf, da dies nur mit einer Handwerkerkarte möglich ist.

Wenn ich aber nun einen Mitarbeiter einstelle, der dies ausüben darf, da er den Beruf erlernt hat. Darf ich dann diese Tätigkeiten (z.B Pflastern in öffentlichen Bereichen) anbieten oder immer noch nicht?

Besten Dank für die Rückmeldung.