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Eine Ausnahmebewilligung erhälst du ab 47 Jahren wenn du 6 Jahre nachweissen kannst das du als Autoglaser und natürlich als Führungskraft gearbeitet hast. Eine Bewilligung kann dir auch schon ausgestellt werden ca 6 Monate wenn du die Absicht nachweisen kannst das du dich als Karosserie zur Meisterprüfung eingetragen hast. des weiteren wäre eine Fachkundeprüfung noch möglich.
Schau mal hier: http://www.buhev.de/2003/06/keine-ausnahmebewilligung.html