Bekomme ich als Geschädigte wenn ich eine Anzeige gegen unbekannt aufgegeben habe Auskunft wie weit Ermittlungen sind ? Also zb ob die Polizei schon jemanden rausfinden konnte und falls ja auch wie er heißt  oder erst nach Abschluss der Ermittlungen wenn ein Beschuldigter sich dazu äußern konnte ?  Falls ich während den Ermittlungen nichts erfahre, wann erfahre ich dann etwas und was erfahre ich ? Laut einem Anwalt bekomme ich als Geschädigte auch während den Ermittlungen keine Auskunft, bevor keine Vernehmung stattgefunden hat und die Ermittlungen abgeschlossen sind ? Kann ich erst akteneinsicht nach Abschluss der Ermittlungen beantragen ?