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Antwort
Wenn kein Denkmalschutz besteht, sollte eine Bauanzeige beim Bauamt reichen. Es sollten jedoch bei bodentiefen Fenstern eine Absturzsicherung berücksichtigt werden. -evtl geklärt werden ob zur Straßenseite diese Änderung wegen „Stadtbild“ erlaubt ist. Ich würde einfach bei Bauamt anrufen und fragen ob für das Vorhaben eine Bauanzeige reicht.