Hallo, leider habe ich Schulden und bei der AWO wird mir geholfen, soweit ist fast alles im Lot. Jedoch gibt es Gläubiger, die trotz alledem nicht unbedingt geduldig sind. Ein Gläubiger hat einen Vollstreckungsbescheid und damit im Verbund auch eine Eidesstattliche Versicherung gefordert. Ich hatte die zu der Zeit aktuelle Bankverbindung angegeben. Nach der EV habe ich einen Ratenvorschlag an den Gläubiger geschickt. Vielleicht eine evtl. Rettung vor einer K.Pfändung? Naja, die Direktbank (N26) hat in der Zwischenzeit eine Bank Lizenz bekommen und somit die IBAN des Kontos geändert. D.h, der Gläubiger hat jetzt die falsche IBAN, die Bank und der dazugehörige Name haben sich nicht geändert.

Jetzt zur der Frage:* Kann der Gläubiger jetzt mit der veralteten IBAN trotzdem eine Kontopfändung durchführen?*

Eine Sachdienliche Antwort wäre jetzt super. Danke im Voraus, der Hamelner.