Sie unterbindet den Kontakt zur 10 jährigen Tochter per Telefon. Sie hat sich das Aufenthaltsbestimmungsrecht mit einer Eidesstattlichen Versicherung erschlichen. Sie ist im Schichtdienst tätig und hat schon bei Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung wissentlich gelogen, Sie mache keinen Schichtdienst mehr. Macht aber nach wie vor Schicht. Jetzt habe ich Sie angezeigt. Wie hoch kann Sie bestraft werden? Mit Gefängnis?