Hallo, ich hätte eine Frage. Ich habe 2016 die mittlere Reife abgeschlossen und mich damals dagegen entschieden, danach das Abitur zu machen.

Von 2019-2022 habe ich dann eine Ausbildung gemacht, bei der ich die Abschlussprüfung leider nicht bestanden habe. Aufgrund von Krankheit war ich lange nicht in der Verfassung dazu die Prüfung nachzuholen, seit dem ist viel Zeit vergangen. Nun interessiere ich mich dafür mein Abitur an einem Abendgymnasium (Baden-Württemberg) nachzuholen, allerdings sind die Bedingungen dafür eine abgeschlossene Ausbildung oder ein Nachweis, dass ich mindestens 3 Jahre berufstätig war.

Nun möchte ich wissen: die Zeit in der ich meiner Ausbildung nachgegangen bin, sind trotz der nicht bestandenen Ausbildung genau 3 Jahre gewesen. Danach habe ich mehrere andere Jobs gehabt, allerdings habe ich bei keiner der Firmen 3 Jahre am Stück gearbeitet. Wären damit trotzdem die Bedingungen für die Abendschule erfüllt? Ich würde mich sehr über antworten freuen :)