Hallo Community.

Meine Ausgangssituation:

Ich bin seit 2012 verheiratet, seit 2015 stolzer Vater eines Sohnes. Ich überlege schon länger mich von meiner Frau zu trennen. Die Hintergründe haben niemanden zu interessieren. Was meinen Sohn betrifft ist ebenfalls uninteressant.

Ich habe mich für ein Studium zum Diplom-Verwaltungswirt beworben und einen Studienplatz bekommen. Während des Studiums würde ich Beamter auf Widerruf sein und Anwärterbezüge erhalten (ca. 1200€ netto) , 2 Jahre nach dem Studium wäre ich Beamter auf Lebenszeit.

Nun zur eigentlichen Frage:

Bin ich als Student mit Anwärterbezügen unterhaltspflichtig gegenüber meiner Frau? Rein rechnerisch wäre ein Leben mit den Anwärterbezügen, der entstehenden Kosten für das Studium (Fahrtkosten, Verpflegung an der FH, Fahrten zur Ausbildungsstätte, Miete für eigene Wohnung,...) und Unterhalt nicht zu finanzieren. Kann das Jugendamt mir das Studium mit der Begründung, dass ich ja bereits eine Berufsausbildung und einen Meister habe, verweigern wegen Unterhaltspflicht?

Über fachkundige Auskunft würde ich mich durchaus freuen. Fragen zu meinen Beweggründen werde ich nicht beantworten!

Viele Grüße

Halfzwaar