Hallo, zusammen. Ich bin geschieden und zahle jeden Monat Kindesunterhalt für unsere 17 Jahre alte Tochter an meine Ex-Frau, laut Düsseldorfer Tabelle 356 Euro in der Nettoverdienst-Klasse 2, 1501-1900 Euro. Ich habe auch noch Schulden aus einem gemeinsamen Kredit, den wir während unserer Ehe zusammen genommen haben. Den Kredit zahle ich allein ab, dadurch wurde mir nach der Scheidung der damalige Scheidungsunterhalt an meine Ex-frau entsprechend gekürzt. Ich war nur 4 Jahre verh., daher hat meine Ex sicher keinen Anpruch mehr an einen Unterhalt, oder ? Trotzdem zahle ich weiter unsere Schulden ab. Unsere Tochter lebt bei meiner Ex-Frau, sie kann nicht arbeiten, da sie vor einem halben Jahr einen Unfall hatte und noch länger krankgeschrieben ist. Daher bezieht sie ihre Versorgung vom Jobcenter. Bisher zahlte ich einen geringeren Unterhalt, mündl. abgesprochen, aber nun werden die Bestimmungen laut meiner Ex-Frau wohl strenger, das Jobcenter verlangte von ihr, sie solle von mir den Regelunterhalt fordern, also 356 Euro. Die eingegangen Beträge muss meine Ex immer nachweisen beim Jobcenter. Kann das Jobcenter meiner Ex die Bezüge kürzen oder sogar sperren, wenn von mir zuwenig Unterhalt auf ihrem Konto nachweisbar ist ? Das hat sie mir kürzlich gesagt. Ich nehme an, dem Jobcenter wird es auch egal sein, dass ich noch Schulden habe ? Was meint ihr ? Danke im voraus.