Ich besuche die 9. Klasse eines Gymnasiums und da es nun mal so üblich geworden ist, haben wir auch eine inoffizielle WhatsApp-Klassengruppe(unter Schülern).

Dort wurden leider Dinge verschickt, welche man moralisch nicht mehr vertreten konnte(Witze in über das Dritte Reich und Ähnliches). Die Schule hat entschieden, die Betreffenden mit einem schriftlichen Verweis §53 (3) SchulG 2006 und einer Ordnungsmaßnahme §53 (1) SchulG 2006 zu bestrafen. Da wäre meine Frage, ob die Schule sich in solche Angelegenheiten einmischen darf und den Schülern Ordnungsmaßnahmen erteilen darf, obwohl es sich nicht um ein Vergehen in der Schule handelt.

LG