Liebe Leute,

wir haben bei uns im Keller ein Schwimmbad, welches zur privaten Nutzung ausschließlich durch die Bewohner (8 Parteien) vorgesehen war.
Maße: 9x4 m, Tiefe 1,50 m

Seit einiger Zeit wird es nicht mehr genutzt und das Wasser wurde abgelassen.
Der Raum des Schwimmbads ist für die Anwohner aber frei betretbar und muss auch durchquert werden, auf dem Weg in andere Bereiche des Kellers. Der Weg der dafür vorgesehen ist, hat eine Breite von 2,30 m zum Beckenrand. (siehe Zeichnung)

Ist es gesetzlich vorgegeben, dass das Becken abgesichert sein muss ??? ( durch eine Abdeckung, Umzäunung oder Ähnlichem).
Oder ist es in einem Mehrfamilienhaus, welches ja nicht öffentlich betretbar ist, nicht unbedingt notwendig, eine solche Maßnahme vorzunehmen?

Mich interessiert hier nur die rechtliche Grundlage bzw. ob die Eigentümergemeinschaft wirklich verpflichtet ist, eine solche Absicherung anzubringen.

Vielen Dank.
Hagen