Hallo,

ich würde gerne wissen wie das gesetzlich geregelt ist, wenn man mehrere Vornamen hat. Müssen z.b. bei einer Anmeldung unbedingt der erste oder alle namen eingetragen werden, oder kann man das auch frei wählen, dass man z.B. den dritten im Ausweis stehenden Namen zu irgend einer Anmeldung/Bewerbung etc. schreibt?